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Er­werbs­lo­se in ver­.­di ha­ben viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten, sich ak­tiv ein­zu­brin­gen. Sie in­for­mie­ren und be­ra­ten - auch in per­sön­li­chen Ge­sprä­chen - bun­des­weit vor Or­t. Sie klä­ren auf über An­sprü­che, Rech­te und Pflich­ten von Men­schen oh­ne Job. Wer sei­nen Ar­beits­platz ver­lier­t, soll­te trotz­dem Mit­glied bei ver­.­di blei­ben, um sei­ne In­ter­es­sen mit ei­ner star­ken Or­ga­ni­sa­ti­on um­zu­set­zen. Wer er­werbs­los und noch nicht in der Ge­werk­schaft or­ga­ni­siert ist, soll­te gleich ein­tre­ten. ­Die ver­.­di-­Per­so­nen­grup­pe ver­tritt die In­ter­es­sen der Er­werbs­lo­sen in der Öf­fent­lich­keit, ge­gen­über Par­tei­en und Ver­bän­den, Par­la­ment und Re­gie­rung. Ar­beits­markt­po­li­ti­sche Ta­gun­gen, Kam­pa­gnen und Ver­an­stal­tun­gen mit und für Er­werbs­lo­se ge­hö­ren mit da­zu. Wich­ti­ge The­men rund um Er­werbs­lo­sig­keit und ak­tu­el­le Bei­spie­le der ge­werk­schaft­li­chen Ak­ti­vi­tä­ten wer­den hier dar­ge­stell­t.

Die Gruppe Erwerbslose in ver.di nimmt die spezifischen gewerkschaftlichen wirtschafts- und sozialpolitischen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der erwerbslosen Mitglieder wahr (§ 22 Abs. 4 Buchst. g), § 66 ver.di-Satzung).

Die Interessenvertretung erfolgt auf allen Ebenen der Organisation durch:

  • Erwerbslosenausschüsse,
  • gewählte Vertreter/innen in den ehrenamtlichen Vorständen und Konferenzen und
  • Erwerbslosenkonferenzen/Mitgliederversammlungen.
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