Tarifverträge

01.12.2018

Ein gerechter Lohn, ausreichend Urlaub, kürzere Arbeitszeiten, Übernahme nach der Ausbildung – das sind keine Geschenke vom Arbeitgeber. Dafür kämpfen wir als Gewerkschaft. Unser stärkstes Instrument dabei ist der Tarifvertrag. Tarifverträge schützen abhängig Beschäftigte. Sie verhindern Lohndumping und ein Gegeneinander-Ausspielen der Beschäftigten. Vor etwa 150 Jahren wurde der erste Tarifvertrag in Deutschland durchgesetzt. Er war das Ergebnis langer und heftiger Kämpfe. Auch heute sind gute Arbeitsbedingungen nicht selbstverständlich. Je mehr Beschäftigte sich einsetzen und je stärker wir als Gewerkschaft sind, desto bessere Tarifverträge können wir abschließen.

Tarifpolitik ist das Kerngeschäft von ver.di. Die Fachbereiche bilden eigene Tarifkommissionen, die Tarifverträge kündigen, Forderungen aufstellen und über Verhandlungsergebnisse entscheiden. Auch hier ist Beteiligung gefragt. Ob in der großen oder der kleinen Tarifkommission, in der gewerkschaftlichen oder in der betrieblichen – die Tarifkommissionsmitglieder sind aktive, ehrenamtliche Gewerkschafter.

 

  • Warum braucht es Tarifverträge?

    Tarifverträge schützen abhängig Beschäftigte. Sie verhindern Lohndumping und ein Gegeneinander-Ausspielen der Beschäftigten. Vor etwa 150 Jahren wurde der erste Tarifvertrag in Deutschland durchgesetzt. Er war das Ergebnis langer und heftiger Kämpfe. Auch heute sind gute Arbeitsbedingungen nicht selbstverständlich. Je mehr Beschäftigte sich einsetzen und je stärker wir als Gewerkschaft sind, desto bessere Tarifverträge können wir abschließen.

     

  • Was regelt ein Tarifvertrag?

    Tarifverträge regeln die Bedingungen, unter denen Menschen arbeiten. Für bestimmte Bereiche – wie beispielsweise Arbeitszeiten oder Urlaub – gibt es gesetzliche Rahmenvorgaben. In der Regel sind tarifvertraglich ausgehandelte Arbeitsbedingungen deutlich besser. In Tarifverträgen werden aber auch Bestimmungen ausgehandelt, die per Gesetz nicht geregelt sind oder die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers fallen. Dazu zählen beispielsweise Lohn- und Gehaltshöhen, die Übernahme für Auszubildende oder Sonderzahlungen, wie das Weihnachtsgeld.

     

  • Wer handelt Tarifverträge aus?

    Die Fachbereiche bilden eigene Tarifkommissionen, die Tarifverträge kündigen, Forderungen aufstellen und über Verhandlungsergebnisse entscheiden. Auch hier ist Beteiligung gefragt. Ob in der großen oder der kleinen Tarifkommission, in der gewerkschaftlichen oder in der betrieblichen – die Tarifkommissionsmitglieder sind aktive, ehrenamtliche Gewerkschafter.

     

  • Für wen gilt ein Tarifvertrag?

    Rechtlich bindend und einklagbar sind Tarifverträge grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Warum? Ganz einfach: Gewerkschafter/-innen setzen sich ein – in den Betrieben, in den Verwaltungen, in den Tarifverhandlungen und in der Gesellschaft. Sie kämpfen für gute Tarifverträge. Sie informieren und motivieren die Beschäftigten, machen Aktionen und treten in Streik, wenn es darauf ankommt. Und sie zahlen Beiträge – die das Engagement ermöglichen und im Streikfall die finanzielle Unterstützung gewährleisten.

     

  • Wie kann ich mich in Tarifarbeit einbringen?

    Tarifverhandlungen werden natürlich von den Leuten geführt, die die Tarifverträge betreffen. Bedeutet: ver.di Mitglieder können sich in die sogenannten Tarifkommissionen wählen lassen, um direkt Einfluss auf ihren eigenen Tarifvertrag nehmen zu können. An ihrer Seite ist stets ein/e hauptamtliche/r Kolleg*in von ver.di, um die Beschäftigten mit rechtlichem Know-How zum Tarifrecht, mit Verhandlungsstrategie und durch die Verhandlungsführung zu unterstützen.

     

Sie suchen einen Tarifvertrag?

ver.di-Mitglieder können problemlos die für Sie gültigen Tarifverträge bei uns anfordern. Wir veröffentlichen die von uns verhandelten Verträge jedoch nicht, da der Zugang exklusiv unseren Mitgliedern vorbehalten ist.

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