Plötzlich ist es passiert. Im Beruf oder im Dienst einen Moment unaufmerksam und schon ist ein Schaden entstanden. Die nächste Frage: Wer zahlt? Weil Beschäftigte immer öfter auf Summen sitzenbleiben, die ihnen niemand ersetzt, wurde die GUV/FAKULTA gegründet.
Die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften" ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund, in der sich dessen Mitglieder zusammengeschlossen haben. Sie schützen sich damit gemeinsam und solidarisch gegen Risiken bei beruflicher und dienstlicher Tätigkeit.
Die Leistungen der GUV/FAKULTA (Stand März 2021)
- Selbstbehalt: Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeugs.
- Schlüsselverlust: Schadensersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Die Leistungsobergrenze ist von 100.000 Euro auf 150.000 Euro gestiegen.
- Schadenersatzbeihilfe: Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles, bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn. Dies gilt auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen, soweit anderweitiger Versicherungsschutz nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Darüber hinaus bei Schädigung Dritter und Eintritt von Umweltschäden.
- Wirtschaftliche Notlage: Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalles, je nach Lage des Einzelfalles.
- Rechtsschutz: Rechtsschutz in Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche sowie in Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern keine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
- Krankenhausaufenthalt: Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls
- Berufsunfähigkeit: Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls
- Haftunterstützung: Unterstützung bei Haft eines GUV/FAKULTA-Mitglieds.
- Todesfallunterstützung: Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des Mitgliedes im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.