Probleme mit der Chefin/dem Chef oder einem Sozialversicherungsträger? Ob beim Thema Eingruppierung, Urlaub, Arbeitszeit, Kündigung, Arbeitszeugnis, Mobbing oder Rente: Unsere Gewerkschafts- und Rechtsschutzsekretär*innen stehen dir als Mitglied gerne beratend und helfend zur Seite. Viele Probleme lassen sich auch ohne die Anrufung eines Gerichts klären. Hier bietet dir deine Gewerkschaft Beratung und Unterstützung, um Streitfälle rund um deine Arbeit konstruktiv und rechtssicher zu lösen.
Neben kompetenter Erstberatung erhalten ver.di-Mitglieder auch kostenfreien Rechtsschutz durch die spezialisierten Jurist*innen von ver.di und dem DGB Rechtsschutz. Sie helfen dir im Streitfall vor Gericht. Die Rechtsschutzsekretär*innen der DGB Rechtschutz GmbH vertreten bei Bedarf die 6 Millionen Mitglieder der der Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund und führen weit mehr als 120.000 Verfahren im Jahr. Sie sind hochgradig spezialisiert und absolute Expert*innen im Arbeits-, Sozial- und Beamt*innenrecht. Einige Fälle bleiben bei unseren eigenen Jurist*innen, beispielsweise in Verfahren in denen Grundsatzentscheidungen zu ver.di-branchenspezifischen Fragen erwartet werden. In jedem Fall bist du in den besten Händen. Voraussetzungen für die Rechtschutzgewährung sind, neben guten Chancen auf Erfolg, mind. drei Monate Mitgliedschaft sowie satzungsgemäße Beitragszahlungen.
Wende dich für die Erstberatung an unseren Mitgliederservice unter +49 351 48422-0. Weiterführende Infos zum ver.di-Rechtsschutz findest du hier.
Erwerbslose können zudem auf unser Online-Beratungsangebot zurückgreifen.
Beim Rechtsschutz handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gewerkschaft ver.di, die auf Grundlage der Rechtsschutzrichtlinie gewährt wird. Teil der professionellen Rechtsberatung durch ver.di ist es auch, gemeinsam zu beurteilen, ob in einem konkreten Streitfall Aussichten auf Erfolg bestehen. Ist diese Erfolgsaussicht geben, so wird der Rechtsschutz zunächst für die erste Instanz gewährt.
Grundsätzlich gilt: bestehende Mitgliedschaft & satzungsgemäßer Beitrag müssen erfüllt sein.
Mitgliederanliegen